Der Prozess beim Verwaltungsgericht Minden war 2013 gewonnen. Heinrich Kuhlmanns Nachbar weigerte sich jedoch, dieses Urteil anzunehmen. Der Nachbar pochte auf sein positives Urteil von einem Zivilprozess am Amtsgericht Detmold. Heinrich Kuhlmann hatte sein Urteil vom Verwaltungsgericht Minden in der Hand. Der Streit ging weiter, obwohl die Verantwortung für das Niederschlagswasser des Nachbarn von Anfang an bei öffentlichen Trägern lag. Das stellte Heinrich Kuhlmann in einem Schreiben vom 14. Mai 2014 heraus.
